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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Leistungsbedingungen gelten für alle mit Jacqueline Rühl Photography geschlossenen Verträge, insbesondere für Verträge, Fotoshootings, Hochzeiten sowie Downloads von Fotoprodukten. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt und zwar auch nicht dann, wenn Jacqueline Rühl Photography diesen anderen Geschäftsbedingungen nicht widerspricht oder ihre Leistungen an den Kunden in Kenntnis der anderen Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Diese Leistungsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. (2) Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen berufli- chen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (3) Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (4) Auch wenn bei Bestehen laufender Geschäftsverbindungen beim Abschluss gleicher Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die ALB von Jacqueline Rühl Photography in ihrer bei Beauftragung durch den Kunden unter www.jacquelineruehl-photography.com  abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

§ 2 Vertragspartner, Vertragsgegenstand, Leistungsort

(1) Vertragspartner ist Jacqueline Rühl Photography, Zum Apothekerhof 6, 60594 Frankfurt, jacquelineruehl@gmx.de (2) Grundlegend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Annahmeerklärung von Jacqueline Rühl Photography, sonst die Leistungsbeschreibung auf der Website von Jacqueline Rühl Photography. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinba- ren. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs erfordern ebenfalls der schriftlichen Vereinbarung. (3) Beschreibungen des Produkts und Darstellungen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung von Jacqueline Rühl Photography.

§ 3 Dienstleistungen

(1) Sofern Einzelcoachings, Fotoshootings, Hochzeiten u.ä. vereinbart sind, ist jeweils eine Dienstleistung, keine Werkleistung geschuldet. (2) Jacqueline Rühl Photography ist der Einsatz dritter Personen als Hilfestellung gestattet. (3) Werden die in Abs. 1 benannten Leistungen vereinbart, so kommen die Teilnehmer selbst für die Kosten von Übernachtung, Anreise und Verpflegung auf, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich etwas anderes mit Jacqueline Rühl Photography vereinbart. (4) Videoaufnahmen bei Coachings oder Foto-Shootings jeglicher Art sind nicht erlaubt, es sei denn, es wird mit Jacqueline Rühl Photography ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Das selbe gilt für die Anfertigung von Fotoaufnahmen mit Ausnahme solcher Fotoaufnahmen, die als Making-Off die in Abs. 1 benannten Veranstaltungen dokumentieren. Eine Benutzung von Video- oder Fotoaufnahmen, d.h. ein von ihnen Gebrauch machen, z.B. durch das Einstellen in das Internet, ist immer nur mit Zustimmung von Jacqueline Rühl Photography erlaubt. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Personen als Jacqueline Rühl Photography ist der Bildverwerter selbst und allein verantwortlich. Auf Hochzeiten darf natürlich gefilmt und fotografiert werden. Die Fotografin (Urheberin) wird bei Veröffentlichung der Fotos immer genannt. (5) Leistungsort für die in Abs. 1 benannten Leistungen ist der Ort, an dem die Leistung vereinbarungsgemäß zu erbringen ist. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, ist der Sitz von Jacqueline Rühl Photography Leistungsort.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise. Aufrgund der Kleinunternehmerregelung wird keine Mehrwehrtsteuer genannt. (2) Alle Zahlungen erfolgen über das Bezahlsystem Paypal,Vorkasse, Bar oder auf Rechnung. Jacqueline Rühl Photography behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. (3) Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig. Bei Wahl der Zahlungsart Rechnung nennt Jacqueline Rühl Photography dem Kunden die Bankverbindung in der Rechnung oder der Bestätigungsmail. Ist ein Download Vertragsgegenstand, so erfolgt die Freischaltung erst nach Zahlungseingang. (4) Die durch Rückbuchungen entstehenden Rückbuchungsgebühren der Kreditinstitute, die auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Mittels Paypal getätigte Überweisungen können ausschließlich an Paypal rücküberwiesen werden.

§ 5 Umgang mit Beschwerden Im Falle einer Beschwerde wird Jacqueline Rühl Photography den Kunden kontaktieren (Email, Telefon etc.) .Sein Anliegen wird umgehend geprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

§ 6 Absage der Teilnahme durch den Kunden

(1) Erfolgt die Absage des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt, so fällt die Vergütung für die Leistung von Jacqueline Rühl Photography wie folgt an: Wichtige Info vorab: Terminreservierungsgebühren für Hochzeiten werden einbehalten.  – Bei Eingang der Absage in der Zeit vom 42. bis 30. Tag vor dem Termin: 10% der vertraglich geschuldeten Gegenleistung – Bei Eingang der Absage in der Zeit vom 29. bis 15. Tag vor dem Termin: 20 % der vertraglich geschuldeten Gegenleistung – in der Zeit vom 14. bis 8. Tag vor dem Termin: 50 % der vertraglich geschuldeten Gegenleistung – in der Zeit vom 7. bis zum Tag des Termin: 100% der vertraglich geschuldeten Gegenleistung (2) Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass Jacqueline Rühl Photography kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Er ist berechtigt, Jacqueline Rühl Photography einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorzuschlagen. Ausschlaggebender Zeitpunkt der Absage ist Zugang einer schriftlichen Erklärung bei Jacqueline Rühl Photography(Mail, Post).

§ 7 Absage von Leistungen durch Jacqueline Rühl Photography

(1) Jacqueline Rühl Photography behält sich vor, jederzeit – auch bereits gebuchte – Leistungen (insbesondere Fotoshootings, Reportagen und Hochzeiten) aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere die Unwirtschaftlichkeit (ausgenommen Hochzeiten) des Angebots aufgrund sich zu geringer Nachfrage sowie eine Krankheit des Fotografin oder aber die Einstellung der Kooperation eines Drittanbieters mit Jacqueline Rühl Photography sein. Bei einer Hochzeit bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen. (2) Im Falle der Absage durch Jacqueline Rühl Photography wird eine bereits gezahlte Gebühr vollständig erstattet. (3) Im Falle der Verlegung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, von dem er binnen einer Woche nach Verlegung Gebrauch machen muss.

§ 8 Ablauf von Shootings

(1) Der konkrete Ablauf eines Shootings obliegt der Wahl der Jacqueline Rühl Photography. (2) Die Fotoaufnahmen werden dem Kunden nach dem Shooting zur Ansicht elektronisch zugesandt. Bei Portrait- Familien-, Paar- und Tiershootings enthalten diese Fotoaufnahmen ein Wasserzeichen von Jacqueline Rühl Photography. Es handelt sich hier um Exemplare zur Auswahl, nicht um die fertiggestellten Fotografien für den Kunden. Die durch den Kunden ausgewählten Fotoaufnahmen werden ihm erst nach vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts, bearbeitet zur Verfügung gestellt. Bei Hochzeiten bekommt das Paar nach dem Auftrag eine Galerie mit einer kleinen Vorauswahl, die restlichen Fotos erhält das Paar nach der Zahlung.

§ 9 Urheberrechte An allen im Zusammenhang mit den Leistungen der Jacqueline Rühl Photography überlassenen Dokumenten, Materialien, Unterlagen etc., wie z.B. Skripten, Videomaterial, Fotografien etc. bestehen in der Regel Urheber- und Leistungsschutzrechte. Diese Materialien, Dokumente und Unterlagen etc. dürfen insofern nicht ohne die Zustimmung oder die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte weitergegeben, vervielfältigt, im Internet zugänglichgemacht werden o.ä. Urheberrechtsverletzungen werden konsequent verfolgt.

 § 10 Datenschutz Jacqueline Rühl Photography ist aus Datenschutzgründen dazu verpflichtet, die Fotos nach einem Jahr Aufzubewahrung zu löschen. Sollte von dem Kunden ein Rabatt in Anspruch genommen worden sein, welcher der Fotografin gestattet, die entstandenen Fotos für Werbezwecke zu nutzen, erlischt diese Pflicht. Sie darf sie die Fotos dann ohne zeitliche Begrenzung aufbewahren und nutzen.


 

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